Wertvoll für die ganze Menschheit: Special Unesco Welterbe

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Die Rettung des mehr als 3.300 Jahre alten Tempels von Abu Simpel gab den Anstoß zum „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Natur­erbes der Welt“. Foto: Sphinx Wang/shutterstock.com

1972 verabschiedeten die Mitgliedsstaaten der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Unesco) ein „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, die sogenannte Welterbekonvention. Den Beteiligten ging es darum, Stätten von außergewöhnlichem universellen Wert zu schützen. Entzündet hatte sich dieser Gedanke, als der Assuanstaudamm in Ägypten gebaut wurde und der Tempel von Abu Simbel im Wasser zu versinken drohte. Dank engagierten Eingreifens der Weltöffentlichkeit konnte der Tempel in den 1960er Jahren zerlegt, versetzt und wiederaufgebaut — und somit erhalten werden.

Die Diskussion um Abu Simbel hatte deutlich gezeigt, dass es Orte auf der Welt gibt, deren Bedeutung für die Menschheit so groß ist, dass sie nicht alleine dem Staat gehören, auf dessen Territorium sie sich befinden. Mit der Welterbekonvention verpflichteten sich die einzelnen Staaten dazu, das kulturelle und natür­liche Erbe in ihren Ländern zu erfassen, zu erhalten und zu schützen.

Mittlerweile zählen 1.007 Stätten weltweit zum Unesco-Welterbe. Alleine 39 deutsche Stätten befinden sich auf der Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie alle sind vollkommen unterschiedliche und einzigartige Zeugnisse der Geschichte. So gehören beispielsweise ganze Altstadtensembles, wie die in Bamberg und Regensburg, oder auch die Industriekultur der Zeche Zollverein in Essen dazu. Schlösser und Burgen wie die Preußischen Schlösser und Gärten in Berlin und Potsdam sind ebenso Teil des Unesco-Welterbes. Nicht zu vergessen die Dombauten in Köln und Hildesheim oder die Naturlandschaften wie das ­Obere Mittelrheintal.

Darüber hinaus gibt es Welterbestätten, die sich einer Kategorisierung gänzlich entziehen, wie beispielsweise den obergermanisch-rätischen Limes, der einst die Grenze des Römischen Reiches bildete. Wie und in welchem Umfang diese deutschen Welterbestätten für die MICE-Branche nutzbar sind, wird auf die einzelnen Stätten bezogen auf den folgenden Seiten vorgestellt.

Aber wie kommt eine Stätte auf die Liste des Unesco-Welterbes? In Deutschland sind die 16 Bundesländer verantwortlich für die Nominierung und die Kultusministerkonferenz setzt daraufhin je zwei Vorschläge auf die „Tentativliste“. Das die 21 Mitgliedsstaaten vertretende Welterbekomitee überprüft im Anschluss, ob die vorgeschlagenen Stätten die festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen die „Einzigartigkeit“ und die „Authentizität“, also die historische Echtheit, eines Kulturdenkmals oder die „Integrität“ einer Naturerbestätte. Außerdem muss ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden, da mit der Aufnahme langfris­tige Schutzmaßnahmen verbunden sind.

In diesem Jahr tagt das Komitee in Bonn: Die Konferenz wird vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 im World Conference Center stattfinden, rund 1.200 Delegierte aus aller Welt sowie etliche Pressevertreter werden erwartet. Abgesehen von der Aufnahme neuer Kultur- und Naturstätten, wird auch über die Einschreibung von Stätten in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ beraten. Derzeit stehen auf dieser Liste 46 Welterbestätten, darunter viele Kulturstätten in Syrien und im Irak. Zudem wird über Anträge von Staaten auf internationale Unterstützung und über die Verwendung der Mittel des Welterbefonds entschieden.

Für 2015 sind aus Deutschland die Speicherstadt in Hamburg und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus sowie der Naumburger Dom und die hoch­mittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut nominiert. Darüber hinaus steht die grenzübergreifende ­Nominierung „Denkmäler und Stätten der Wikinger“ mit den deutschen Orten Danewerk und Haithabu zur Beratung.

Von Nadine Laske

Einzelne Beiträge zu den Welterbestätten finden Sie in unserem Magazin.