LECA setzt Kennzeichnungspflicht für Allergene laut EU-Verordnung um

Die Leading Caterer Association (LECA) setzt nach einer jahrelang geplanten und in Arbeitsgruppen projektierten Vorbereitungsphase die EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht in allen Mitgliedsbetrieben umfassend um. Vorausgegangen waren branchen- und themenspezifische Workshops, in denen alle Anforderungen der neuen gesetzlichen Regelung und deren praktische Umsetzung im täglichen Geschäftsbetrieb genaustens herausgearbeitet wurden. Die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe ist als solches nicht neu, wird aber laut aktueller EU-Verordnung deutlich ausgeweitet. So sind ab sofort auch unverpackte Waren kennzeichnungspflichtig – dadurch ergeben sich ganz neue Herausforderungen an Cateringunternehmen.

Auf der Basis dieser Anforderungen konnten dank der fokussierten Zusammenarbeit aller LECA-Mitglieder umfassende Maßnahmenpakete erarbeitet und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, um die pünktliche Umsetzung auf Veranstaltungen zu ermöglichen. In der Praxis umfasst dies die Erstellung von tagesaktuellen Servicemappen, welche durch Köche und Ökotrophologen geprüft sind, die Ausweisung der Allergene direkt am Buffet sowie spezielle Mitarbeiterschulungen und Servicebriefings, damit Gästen jederzeit informiert werden können.

Mit dieser Initiative möchte die LECA ihren Anspruch untermauern, verbindliche Qualitätsstandards zu setzen, Transparenz zu schaffen und das Image der Branche nachhaltig auszubauen und zu verbessern. Die LECA enstand aus den Erfahrungen während der EXPO im Jahr 2000. Zehn namhafte Eventcaterer schlossen sich zusammen und gründeten unter dem Dach des FAMAB e.V. 2002 die Leading Caterer Association.

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