Auch so mancher Hotelier macht sich jetzt Gedanken darüber, was im kommenden Jahr auf seine Branche zukommt. Hauptaugenmerk: Wie kann man die Hotels während der Fußball-WM am besten auslasten. So erreichen den Fachverband für Qualität in Hotels, Krankenhäusern und Altenheimen (FQH) derzeit regelmäßig Anfragen, ob man in die Gästezimmer nicht zum Beispiel ein oder zwei Betten zusätzlich hineinstellen könnte. Oder ob es vielleicht möglich sei, Tagungsräume mit Betten für junge Reisegruppen zu bestücken. "In Anbetracht der eventuellen zusätzlichen Einnahmequellen sind der Fantasie der Hotelbetreiber fast keine Grenzen gesetzt", berichtet Ulrich Jander vom FQH.
Deutliche Grenzen, was die Gästebelegung anbelangt, schreibt allerdings der Gesetzgeber vor: "Es gibt klare Richtlinien der Bauordnung sowie der Versammlungsstättenverordnung, die genau vorschreiben, wie viele Menschen sich an welchen Orten aufhalten dürfen", erklärt Ulrich Jander. Auch für den Brandschutz sei es unverzichtbar, dass die vorgeschriebenen Belegungszahlen nicht überschritten werden, betont Jander. Kommt es nämlich zu einem Hotelbrand, ist es für die Feuerwehr wichtig zu wissen, ob das Hotel wie vorgeschrieben mit höchsten 200 Gästen belegt ist, oder vielleicht mit der doppelten Anzahl. Zu guter Letzt müssten auch versicherungsrechtliche Fragen bedacht werden. "Viele Versicherungen haben in ihren Policen klare Auflagen bezüglich der Gästebelegung verankert. Werden diese nicht eingehalten, erlischt der Versicherungsschutz", warnt Jander. Erlaubt sei lediglich ein zusätzliches Baby- oder Zustellbett für Kleinkinder oder andere Familienmitglieder.
Das Fazit des FQH: Profitdenken muss stets hinter den gültigen Sicherheitsvorschriften zurückstehen. Im Zweifelsfall sollten die Hoteliers sich lieber an den FQH wenden.
Internet: http://www.bundesfachverband.org